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Newsletter Dezember 2011

Das neue Wertstoffgesetz

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Mit Datum vom 22.09.2011 hat das zuständige Referat WA II 6 des Bundesumweltministeriums ein Hintergrundpapier zur Einführung der Wertstofftonne vorgelegt. Dem Pa­pier lassen sich erste Inhalte entnehmen, was auf die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten zukommt.

Verwertungspotenziale erschließen

Aus Sicht der Bundesregierung sollen durch die Einführung der Wertstofftonne solche Wertstoffe einer stofflichen Verwertung zugeführt werden, die bislang noch über den sog. Restmüll entsorgt werden. Dementsprechend geht es bei der Einführung der Wertstofftonne zum einen um die „Fortentwicklung der Verpackungsverordnung zu einer Wertstoffverordnung“ und zum anderen um die „Einführung einer Wertstofftonne“. Das Bundesumweltministerium bezeichnet diese Vorhaben als zentrale abfallwirtschaftliche Projekte der Bundesregierung.

In rechtlicher Hinsicht knüpft die Einführung der Wertstofftonne zum einen an die bereits in der 5. Novelle der Verpackungsverordnung verankerte Möglichkeit der Miterfassung von stoffgleichen Nichtverpackungen in dem Erfassungssystem der dualen Systeme an. Darüber hinaus sieht die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zwei Verordnungsermächtigungen vor, die die bundesweite Einführung einer einheitlichen Wertstoffsammlung ermöglichen. Im Vorfeld des entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens wurden jedoch in einem aufwendigen Forschungsvorhaben wichtige Vorfragen untersucht. Diese betreffen die Organisation, die Trägerschaft und die Finanzierung einer einheitlichen Wertstofferfassung.

Die Ergebnisse aus den Forschungsvorhaben bildeten dann wiederum die Grundlagen für ein Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung, an dem Vertreter aller relevanten Wirtschaftsbeteiligten teilgenommen haben und dessen Abschlussbericht am 23.09.2011 beim Umweltbundesamt vorgestellt wur­de.

Eckpunktepapier noch imJahr2011?

Das Bundesumweltministerium beabsichtigt, auf der Grundlage der Erkenntnisse aus dem Forschungsvorhaben bzw. des Planspiels noch bis zum Jahresende 2011 erste Eckpunkte einer zukünftigen Regelung vorzulegen und anschließend ein eigenständiges, vom Kreislaufwirtschaftsgesetz unabhängiges Re­gelungsverfahren anzustoßen. Ob dies tatsächlich gelingt, nachdem der Bundesrat mit Beschluss vom 25.11.2011 das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts nicht verabschiedet hat, sondern den Vermittlungsausschuss angerufen hat, ist zur Zeit offen. Jedenfalls wird es dabei bleiben, dass das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz keine Regelung enthalten wird, die die private oder die kommunale Trägerschaft der Wertstofftonne vorbestimmt. Letztendlich wird diese Frage im Rahmen der Gesetzgebung zu dem neuen Wertstoffgesetz politisch zu entscheiden sein. Insofern haben dem Planspiel zwei Konzepte zugrunde gelegen. Zum einen der Ansatz einer Ausweitung der Produktverantwortung auf die stoffgleichen Nichtverpackungen und somit eine Gesamtverantwortung in privater Hand. Bei diesem Konzept werden die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen und von stoffgleichen Nichtverpackungen entsprechend ihrer jeweils in den Verkehr gebrachten Mengen in die Pflicht genommen. Dem alternativen Konzept dazu liegt eine Organisationsverantwortung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Erfassung von Leichtverpackungen und von stoffgleichen Nichtverpackungen zugrunde. Die erfassten Wertstoffe werden entsprechend der geteilten Entsorgungsverantwortung für die Leicht­verpackungen zum einen und für die stoffgleichen Nichtverpackungen zum anderen zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den dualen Systemen aufgeteilt und getrennt verwertet. Aus Sicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ist jedoch moniert worden, dass dem Planspiel lediglich die beiden vorgenannten Konzepte zugrunde gelegen haben und eine alleinige Verantwortlichkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Erfassung und die Verwertung sowohl der Leichtverpackungen als auch der stoffgleichen Nichtverpackungen nicht untersucht wurde. Unabhängig davon, für welches Konzept sich der „politische Wille“ bei dem Gesetzgebungserfahren für das Wertstoff­gesetz entscheidet, wird es ferner darauf ankommen, welche Detailregelung das neue Gesetz für die verschiedenen Wirtschaftsbeteiligten vorsieht. Betroffen sind insoweit die originär verpflichteten Hersteller und Vertreiber, die entsprechenden Entsorgungsdienstleister, insbesondere die Betreiber der dualen Systeme, und schließlich selbstverständlich die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Es bleibt also spannend.

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